Um im World Wide Web mitzuwirken, müssen einige Vorschriften beachtet werden. Die im Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU hat den Umgang mit Kundendaten aufgemischt. Diese dürfen nur noch gesetzeskonform gesammelt und verwendet werden. Im Klartext heißt das: die Daten des Kunden sind nur dann übertrag- und nutzbar, wenn dieser seine Zustimmung gegeben hat. Die Einwilligung erfolgt über einen Consent-Banner, oder auch Cookie-Banner genannt, welcher vielen Usern bereits vertraut ist und beim ersten Aufruf einer Website aufpoppt, um sie zur Bestätigung der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung aufzufordern.
Auch die geplante ePrivacy-Verordnung (ePVO) als Ergänzung zur DSGVO hält einige weitere Bedingungen bereit, die noch nicht in vollem Ausmaß ausgehandelt sind. Der Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation gewinnt immer mehr an Bedeutung. Ohne eine rechtlich abgesicherte Einwilligung sind personenbezogene Daten gesetzeswidrig und somit unbrauchbar.
Was bedeutet User Consent Management?
Ein Webseiten-Betreiber muss eine explizite und zweckgebundene Zustimmung jedes einzelnen Users beim Betreten seines digitalen Kanals einholen können. Explizit und zweckgebunden heißt in diesem Fall: Der Kunde muss aktiv und eindeutig zustimmen sowie muss ein Zusammenhang mit der gebotenen Leistung gegeben sein.
Beispiele für verschiedene Zwecke:
- Marketing (Personalisierung, Remarketing z. B. via Google Ads / Facebook Pixel)
- Statistik (Tracking, Webanalyse z. B. via Google Analytics)
Aber Achtung: Der User darf seine Einwilligung ändern und gegebene Zustimmungen zurücknehmen. Mit dieser Aufhebung ist der User umgehend von den entsprechenden Remarketinglisten zu entfernen, was bedeutet, dass personenbezogene Werbung nicht länger an den User ausgespielt werden darf. Das gilt auch für Advertiser und mögliche Werbestrategien mit und durch eine personenbezogene Datenerfassung.
Mit einer zentralen Consent Management Platform (CMP) Rechtssicherheit gewährleisten
Für eine sachgemäße Anwendung sollten alle Einstellungen, Einwilligungen sowie jeder User Consent (die zweckgebundene Kunden-Zustimmung) in einer gut geführten Kundendatenbank aufgeführt sein. Mit einer zentralen CMP, also der Consent Management Platform, können alle Bedingungen ganz einfach DSGVO-konform umgesetzt werden.
Ihr Ansprechpartner
Thomas Wusatiuk
Geschäftsführer und Managing Partner
bei get on top gmbh
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